Was ist Anscheinswaffe?

1. AirSoft Waffen mit Energiestufe 0,5 Joule sind Anscheinswaffen laut dem neuen Waffengesetzes, wenn ihre äußere Form nach das Gesamterscheinungsbild, den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Insofern dürften fast alle derzeit auf dem Markt befindlichen AirSoft Waffen mit Energiestufe 0,5 Joule der Definition von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes (ab 01.04.2008) unterfallen.

Erwerb und Besitz wie ist es richtig

Erwerb und Besitz von AirSoft Waffen mit Energiestufe 0,5 Joule ist Erlaubnisfrei ab 14 Jahren

Was muss man beim Führen und Transport beachten?

Führen von Airsoft Waffen mit Energiestufe 0,5 Joule ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Airsoft Waffen mit 0,5 Joule außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (führen).

Wer gegen diesem Verbot einen Airsoft mit 0,5 Joule trotzdem führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ein Transport von Airsoft Waffen mit 0,5 Joule (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche), ohne geladene Munition erlaubt.