Walther PP , 9 mm P.A.K. - Schwarz, Schreckschusswaffe, Pistole ab 18 Jahren

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Beschreibung

Kaliber 9 mm P.A.K.

Magazinkapazität 7 Schuss

Abzug Single / Double Action

Sicherung Schwenksicherung

Länge 170 mm

Gewicht 580 g

Holster-Typ A, B, C, E

1929 eingeführt und bereits Mitte der 1930er Jahre ein Welterfolg bei Behörden: Die Walther Polizeipistole (PP) glänzte im Original vor allem durch ihre schnelle Einsatzbereitschaft. Mit dem Modell PP gelang es der Firma Carl Walther als erste, eine zuverlässige funktionierende Selbstladepistole mit Spannabzug vorzustellen.

Auch als Schreckschusspistole im Kaliber 9 Millimeter P.A.K. ist die Walther PP begehrt. Als echter Fan schätzt du die detaillierte Beschriftung auf Lauf und Griff sowie das einfache Handling. Du kannst sie für die Reinigung schnell zerlegen und wieder zusammenbauen. Mit kompakten Abmessungen und flacher Bauweise eignet sich die PP außerdem gut für den Selbstschutz unterwegs. Sie ist nur knapp 600 Gramm schwer.


Bitte beachten: nach dem Sie mit dem Pistole geschossen haben, bevor Sie im Koffer verstauen Reinigen Sie diese bitte gründlich mit Hilfe von Waffen Teile Reiniger(erhältlich unter Reinigung und Pflege), ordentlich bürsten, den Ganzen Ruß entfernen, benutzen Sie dabei einen Tuch der keinen Fussel-Rückstände hinterlässt, anschließend mit Waffen Öl polieren, am besten benutzen Sie Handschuhe um das Hinterlassen von Fingerabdrücke zu vermeiden. Wiederholen Sie dies nach 3-6 Monaten egal ob Sie die Waffe benutzt haben oder nicht.

Bitte genauere Erklärung und Hinweise zu Pflege und Wartung, auch Sicherer Umgang mit Waffen
lesen und beachten.

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.Es ist zu beachten : Hinweisverpflichtung gem. §35 Abs.2 Satz 2 WaffG beim Kauf von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen , für das Führen in der Öffentlichkeit erfordert einen Kleinen Waffenschein ansonsten ist es straffbar (§ 52 Abs. 3 Nr.2aWaffG i.V.m. § 10 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt3 Nr.2 und 2.1 WaffG-neu)

Frei ab 18 Jahre! Identifizierung Ihres Alters:

Dies ist notwendig da es gesetzlich vorgeschrieben ist und deswegen streng geachtet!

Produkte, die als Produkte Frei ab 18 Jahren! gekennzeichnet sind, unterliegen einer Altersbestimmung und dürfen nur an Personen verkauft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um Ihr Alter zweifelsfrei feststellen zu können müssen Sie uns den Nachweis Ihres Alters zukommen zu lassen.
Das Dokument selbst wird nicht registriert. Selbstverständlich unterliegen alle Kundendaten dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Zum Führen braucht man es einer behördlichen Erlaubnis (kleiner Waffenschein).